Die Einführung von eCall ist beschlossene Sache.
Momentan auch in vieler Munde und medial von der Gesetzgebung gut
verkauft:
Erhöhung der Sicherheit, Senkung der Getöteten im
Straßenverkehr, schnelle automatisierte Hilfe.
Stichpunkte, die eigentlich nur Gutes hinter der Einführung
vermuten lassen.
Eigentlich.
Momentan haben wir, seit 1938, die geringste Zahl der getöteten
Personen im Straßenverkehr. Derzeit liegt die Zahl der bei Unfällen im
Straßenverkehr ums Leben gekommenen Personen bei rund 3.200. Mit Sicherheit 3.200
Menschenleben zu viel, die im Straßenverkehr getötet werden.
Doch betrachtet
man sich unsere Verkehrsdichte, so werden wir auch bei noch so großer
Anstrengung hier nicht zu einer Nullrate kommen.
Nun aber zu der differenzierten Betrachtung dieses so
hilfreichen Systems.
Der Gesetzgeber will hier ein Instrument einführen, dass
auf Grund seiner Technik sich auch anderweitig gut nutzen lassen kann. Da das
eCall-System auf unterschiedliche Fahrzeugdaten zugreifen soll und muss, sind
Datengewinnungen außerhalb des Notfalls leicht zu generieren. Skeptiker und
Datenschützer haben diesbezüglich hier schon Stellung bezogen.
Und nun kommt
die Frage zu des Pudels Kern:
Im Straßenverkehr soll der Datenschutz bei der Auffindung
eines Unfallopfers durch dieses System gewährleistet sein.
Bei Notfällen im
privaten Bereich, in der Freizeit, im Haushalt ist es der Notrufabfragestelle (
Leitstelle ) aus Datenschutzgründen nicht gestattet , das Mobiltelefon des
Anrufers zu orten, um ihm schnelle Hilfe zukommen zu lassen.
Auch ist es nicht
gestattet auf Datenbestände ( Name und Anschrift ) der Telefonanbieter und
deren Kunden online zuzugreifen.
Es gibt zwar immer wieder Versuche und
Vorstöße in diese Richtung, doch ist dies mit einem erheblichen Aufwand und
rechtlicher Einschränkungen für die Notrufabfrage-Einrichtungen verbunden. Hier
wird, obwohl wesentlich mehr Todesfälle zu verzeichnen sind, der Datenschutz so
groß geschrieben, dass schnelle Hilfe nicht möglich ist.
Und nun soll ein
eCall-System eingeführt werden, bei dem ich als Nutznießer nicht einmal die
Möglichkeit der Einschränkung habe.
Für mich ist das nicht rund.
Ähnliches
Gebaren gab es bei der Etablierung der Gesundheitskarte.
Meine medizinischen
Daten auf einer Karte, die im Notfall ausgelesen werden können. Nur konnte und
kann der Rettungsdienst eben diese relevanten Daten mit ihren Systemen nicht
auslesen. Auch habe ich als „Eigentümer“ meiner Daten keine Einsicht in diese
sehr persönlichen Daten, noch kann/konnte ich diesen Zugriff reglementieren.
Abschließend stelle ich die Frage, wem das eCall-System
nutzt?
Die Todesrate außerhalb unseres Straßenverkehrs ist um ein vielfaches
höher und genau hier wird Datenschutz ganz groß geschrieben.
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