Donnerstag, 5. April 2018

Zur Einführung von eCall


Die Einführung von eCall ist beschlossene Sache.
Momentan auch in vieler Munde und medial von der Gesetzgebung gut verkauft:
Erhöhung der Sicherheit, Senkung der Getöteten im Straßenverkehr, schnelle automatisierte Hilfe.
Stichpunkte, die eigentlich nur Gutes hinter der Einführung vermuten lassen. 
Eigentlich.
Momentan haben wir, seit 1938, die geringste Zahl der getöteten Personen im Straßenverkehr. Derzeit liegt die Zahl der bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommenen Personen bei rund 3.200. Mit Sicherheit 3.200 Menschenleben zu viel, die im Straßenverkehr getötet werden. 
Doch betrachtet man sich unsere Verkehrsdichte, so werden wir auch bei noch so großer Anstrengung hier nicht zu einer Nullrate kommen.

Nun aber zu der differenzierten Betrachtung dieses so hilfreichen Systems. 

Der Gesetzgeber will hier ein Instrument einführen, dass auf Grund seiner Technik sich auch anderweitig gut nutzen lassen kann. Da das eCall-System auf unterschiedliche Fahrzeugdaten zugreifen soll und muss, sind Datengewinnungen außerhalb des Notfalls leicht zu generieren. Skeptiker und Datenschützer haben diesbezüglich hier schon Stellung bezogen. 

Und nun kommt die Frage zu des Pudels Kern:
Im Straßenverkehr soll der Datenschutz bei der Auffindung eines Unfallopfers durch dieses System gewährleistet sein. 
Bei Notfällen im privaten Bereich, in der Freizeit, im Haushalt ist es der Notrufabfragestelle ( Leitstelle ) aus Datenschutzgründen nicht gestattet , das Mobiltelefon des Anrufers zu orten, um ihm schnelle Hilfe zukommen zu lassen. 
Auch ist es nicht gestattet auf Datenbestände ( Name und Anschrift ) der Telefonanbieter und deren Kunden online zuzugreifen. 

Es gibt zwar immer wieder Versuche und Vorstöße in diese Richtung, doch ist dies mit einem erheblichen Aufwand und rechtlicher Einschränkungen für die Notrufabfrage-Einrichtungen verbunden. Hier wird, obwohl wesentlich mehr Todesfälle zu verzeichnen sind, der Datenschutz so groß geschrieben, dass schnelle Hilfe nicht möglich ist. 
Und nun soll ein eCall-System eingeführt werden, bei dem ich als Nutznießer nicht einmal die Möglichkeit der Einschränkung habe. 

Für mich ist das nicht rund. 

Ähnliches Gebaren gab es bei der Etablierung der Gesundheitskarte. 
Meine medizinischen Daten auf einer Karte, die im Notfall ausgelesen werden können. Nur konnte und kann der Rettungsdienst eben diese relevanten Daten mit ihren Systemen nicht auslesen. Auch habe ich als „Eigentümer“ meiner Daten keine Einsicht in diese sehr persönlichen Daten, noch kann/konnte ich diesen Zugriff reglementieren.

Abschließend stelle ich die Frage, wem das eCall-System nutzt? 
Die Todesrate außerhalb unseres Straßenverkehrs ist um ein vielfaches höher und genau hier wird Datenschutz ganz groß geschrieben.

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